Lokale Agenda 21
Bachpatenschaft Eschbach
Vertrag
Bachpatenschaft
Der Förderverein Lokale Agenda 21 Bad Camberg e. V.,
Auf der Steinrutsch 16, 65520 Bad Camberg
Vertreten durch Rolf Siepermann, 1. Vorsitzender
nachfolgend „Bachpate" genannt
und
der Magistrat der Stadt Bad Camberg, vertreten durch Herrn Bürgermeister Wolfgang Erk, nachfolgend „Unterhaltungspflichtiger" genannt,
vereinbaren die Übernahme der Patenschaft für das Gewässer „Eschbach" für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12. 2007 durch den Bachpaten nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
§ 1 Präambel
Die Bachpatenschaft ist eine freiwillige, ehrenamtliche Tätigkeit, die den Schutz und die Entwicklung des Fließgewässers einschließlich der Uferbereiche zum Anliegen hat.
§ 2 Aufgaben des Bachpaten
Von dem Bachpaten werden folgende Aufgaben übernommen:
Jährlich mindestens eine Gewässerschau
Dokumentation des Gewässerzustandes (jährlich)
Bestimmung der Gewässergüte und der Gewässerstrukturgüte (jährlich)
Bei Bedarf Ausführung einfacher Pflegearbeiten unter Beachtung naturschutzrechtlicher Vorschriften
Jährliche Information an den Unterhaltungspflichtigen über die Beobachtungsdaten und über Vorschläge für Schutz- und Pflegemaßnahmen
Sofortige Unterrichtung an den Unterhaltungspflichtigen bei akuten Gewässerbeeinträchtigungen.
§ 3 Aufgaben des Unterhaltungspflichtigen
Der Unterhaltungspflichtige unterrichtet den Bachpaten
über anstehende Gewässerunterhaltungsmaßnahmen,
über Schutzziele
über vorhandene Wasserrechte Dritter.
§ 4 Betretungsrecht
Der Unterhaltspflichtige erteilt dem Bachpaten ein Betretungsrecht zur Ausübung seiner Tätigkeit für das Gewässer und der Uferbereiche. Dieses Betretungsrecht gilt ausschließlich für die öffentliche Bachparzelle.
§ 5 Kosten der Bachpatenschaft
Der Bachpate verrichtet seine Tätigkeit unentgeltlich. Mit Zustimmung des Unterhaltungspflichtigen verauslagte Materialkosten werden dem Bachpaten ersetzt.
§ 6 Versicherungen
Der Bachpate ist als für den Unterhaltungspflichtigen Tätiger gesetzlich unfallversichert, sofern er keinen anderweitigen Versicherungsschutz nicht selbständig in alleiniger organisatorischer Verantwortung (z.B. Vereinstätigkeit im Rahmen der eigenen Vereinszwecke) handelt. Die Versicherung für Haftpflichtschäden richtet sich nach dem vom Unterhaltungspflichtigen abgeschlossenen Versicherungsvertrag.
§ 7 Vertragsende/ Kündigung
Die Bachpatenschaft kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Bachpatenschaft jeweils um ein weiteres Jahr.
Bad Camberg…………………….. Bad Camberg, 25.01.2006
Rolf Siepermann Wolfgang Erk
Förderverein Lokale Agenda 21
Bad Camberg e. V. Bürgermeister
Vertrag - Bachpatenschatf - Eschbach.pdf