Agend 21 Bad Camberg


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Bachpatenschaft Eschbach

Lokale Agenda 21

Bachpatenschaft Eschbach




Vertrag

Bachpatenschaft



Der Förderverein Lokale Agenda 21 Bad Camberg e. V.,
Auf der Steinrutsch 16, 65520 Bad Camberg
Vertreten durch Rolf Siepermann, 1. Vorsitzender
nachfolgend „Bachpate" genannt

und

der Magistrat der Stadt Bad Camberg, vertreten durch Herrn Bürgermeister Wolfgang Erk, nachfolgend „Unterhaltungspflichtiger" genannt,

vereinbaren die Übernahme der Patenschaft für das Gewässer „Eschbach" für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12. 2007 durch den Bachpaten nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:



§ 1 Präambel

Die Bachpatenschaft ist eine freiwillige, ehrenamtliche Tätigkeit, die den Schutz und die Entwicklung des Fließgewässers einschließlich der Uferbereiche zum Anliegen hat.

§ 2 Aufgaben des Bachpaten

Von dem Bachpaten werden folgende Aufgaben übernommen:

Jährlich mindestens eine Gewässerschau

Dokumentation des Gewässerzustandes (jährlich)

Bestimmung der Gewässergüte und der Gewässerstrukturgüte (jährlich)

Bei Bedarf Ausführung einfacher Pflegearbeiten unter Beachtung naturschutzrechtlicher Vorschriften

Jährliche Information an den Unterhaltungspflichtigen über die Beobachtungsdaten und über Vorschläge für Schutz- und Pflegemaßnahmen

Sofortige Unterrichtung an den Unterhaltungspflichtigen bei akuten Gewässerbeeinträchtigungen.



§ 3 Aufgaben des Unterhaltungspflichtigen

Der Unterhaltungspflichtige unterrichtet den Bachpaten

über anstehende Gewässerunterhaltungsmaßnahmen,

über Schutzziele

über vorhandene Wasserrechte Dritter.

§ 4 Betretungsrecht

Der Unterhaltspflichtige erteilt dem Bachpaten ein Betretungsrecht zur Ausübung seiner Tätigkeit für das Gewässer und der Uferbereiche. Dieses Betretungsrecht gilt ausschließlich für die öffentliche Bachparzelle.

§ 5 Kosten der Bachpatenschaft

Der Bachpate verrichtet seine Tätigkeit unentgeltlich. Mit Zustimmung des Unterhaltungspflichtigen verauslagte Materialkosten werden dem Bachpaten ersetzt.

§ 6 Versicherungen

Der Bachpate ist als für den Unterhaltungspflichtigen Tätiger gesetzlich unfallversichert, sofern er keinen anderweitigen Versicherungsschutz nicht selbständig in alleiniger organisatorischer Verantwortung (z.B. Vereinstätigkeit im Rahmen der eigenen Vereinszwecke) handelt. Die Versicherung für Haftpflichtschäden richtet sich nach dem vom Unterhaltungspflichtigen abgeschlossenen Versicherungsvertrag.

§ 7 Vertragsende/ Kündigung

Die Bachpatenschaft kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Bachpatenschaft jeweils um ein weiteres Jahr.





Bad Camberg…………………….. Bad Camberg, 25.01.2006





Rolf Siepermann Wolfgang Erk

Förderverein Lokale Agenda 21

Bad Camberg e. V. Bürgermeister

Vertrag - Bachpatenschatf - Eschbach.pdf

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